Berlin/Kiel. Die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein muss die AfD unter anderem wegen ihrer Verbindungen zu einem rechtsextremen Verein mit Sitz in Thüringen verlassen.

Schleswig-Holsteins AfD-Vorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein wird aus der AfD ausgeschlossen. Sie habe die Partei geschädigt.

Wie ein Parteisprecher am Mittwoch mitteilte, folgte das Bundesschiedsgericht der AfD damit einem Antrag des Bundesvorstandes. Die Parteispitze hatte der 64-Jährigen unter anderem wegen einer Fördermitgliedschaft in dem Verein Gedächtnisstätte aus Guthmannshausen (Landkreis Sömmerda) parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Der Verein wird vom Thüringer Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD.

Sayn-Wittgenstein will gegen die Entscheidung juristisch vorgehen

Sayn-Wittgenstein sagte auf Anfrage, sie wolle weiterhin Landesvorsitzende bleiben, sie werde gegen die Entscheidung der Partei juristisch vorgehen.

Laut Thüringer Verfassungsschutzbericht agitiert der Verein unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, „geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren“. Im Mai fand in seinen Räumlichkeiten der „Heureka II Kongress“ statt – laut Thüringer Innenministerium eine „Zusammenkunft der rechtsextremistischen Kampfsportszene».

Das Parteiausschlussverfahren hatte den AfD-Landesverband Schleswig-Holstein Ende Juni nicht daran gehindert, die Landtagsabgeordnete erneut zu seiner Vorsitzenden zu wählen. Dieser Posten bleibt jetzt bis zu einer Nachwahl unbesetzt.

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