Das Landeskabinett debattiert über härtere Lockdown-Regelungen, aber auch für Ausnahmen für Abschlussklassen in den Schulen. Wir dokumentieren die zentralen Passagen des Verordnungsentwurfs.

Der harte Lockdown wird über den 10. Januar hinaus mindestens bis Ende des Monats verlängert. Darin war sich das Kabinett auf einer Videoschalte am Sonntagnachmittag einig. Doch ob und wie die Maßnahmen verschärft werden sollten, ist noch unklar. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Entscheidungen sollen in der regulären Sitzung der Landesregierung am Dienstag fallen. Danach kann der Landtag noch Änderungen erzwingen.

Fest steht wohl: Erleichterungen wird es kaum geben. „Für eine Lockerung der bestehenden Maßnahmen [wird] kein Spielraum gesehen“, heißt es in dem Entwurf der neuen Corona-Verordnung, der dieser Zeitung vorliegt. „Thüringen ist weiterhin nach Sachsen das Land mit den höchsten Infektionszahlen.“ Deshalb solle „in den kommenden Wochen eng mit dem Freistaat Sachsen abgestimmt beim Pandemiemanagement gehandelt werden“.

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15-Kilometer-Regelung bisher nicht im Entwurf

Noch ist allerdings unklar, ob alle schärferen Regelungen aus Sachsen übernommen werden. Gestritten wird etwa über die Initiative von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), wie im Nachbarland den Bewegungsradius der Menschen auf 15 Kilometer von ihrem Wohnort zu beschränken. Damit soll zum Beispiel verhindern werde, dass sich wie am vergangenen Wochenende Tausende Menschen gleichzeitig in Wintersportgebiete aufmachen.

"Wir sind am Limit" - Oberhof wird abgeriegelt

In dem Entwurf der neuen Corona-Verordnung, der dieser Zeitung vorliegt, findet sich diese Regelung bislang nicht. Die grüne Umweltministerin Anja Siegesmund, die auch stellvertretende Regierungschefin ist, meldete Gesprächsbedarf an. „Jede Entscheidung braucht einen Realitätscheck“, sagte sie dieser Zeitung. „Man kann nicht auf der einen Seite den Biathlon-Weltcup in Oberhof durchführen und auf der anderen Seite Familien mit Kindern das Schlittenfahren erschweren.“

Noch nicht abschließend diskutiert ist auch die Forderung Ramelows, die Kontaktbeschränkungen zu verschärfen. Im Entwurf der Verordnung finden sich zwei Möglichkeiten. Variante A lautet: „Ansammlungen über fünf Personen in der Öffentlichkeit [sind] auch tagsüber nicht gestattet.“

Variante B ist strenger: „Ein gemeinsamer Aufenthalt von Personen ist auch im Freien nur aus einem Haushalt beziehungsweise in einem Abstand von mehr als 1,5 Metern und der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig.“ Bisher dürfen sich zwei Haushalte in der Öffentlichkeit ohne Maske und Abstand treffen.

Homeoffice ausbauen und Betriebsurlaube vorziehen

Ramelow drängt zudem darauf, dass Betriebe so viele Mitarbeiter wie möglich ins Home-Office schicken und andere Maßnahmen ergreifen, um Kontakte zu minimieren. Er ließ in den Verordnungsentwurf diese Passage einfügen: „Das Kabinett richtet die dringende Aufforderung an die Thüringer Wirtschaft, auf alle Arbeiten zu verzichten, die derzeit nicht unabweisbar sind und dort, wo es geht, mit den Instrumenten wie Betriebsrevisionen oder dem Vorziehen von Betriebsurlaub sowie der Verrichtung von Tätigkeiten, die im Homeoffice erledigbar sind, die Pandemiebewältigung zu unterstützen. Ziel muss es sein, möglichst wenig Mobilität und Kontakte zu erzeugen.“

Freiwillige Testung für Schüler und Lehrer der Abschlussklassen um Unterricht zu gewährleisten

Fragen gibt es auch bei den Schulen. Konsens ist im Kabinett, dass alle Schüler aus den 10. und 12. Klassen, die vor Abschlussprüfungen oder der Besonderen Leistungsfeststellung stehen, möglichst bald zum Präsenzunterricht zurückkehren sollen – jedenfalls zumindest „für den für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen notwendigen Fachunterricht“.

Die Frage ist jedoch, ob Lehrer und Schüler zwingend vorher auf das Corona-Virus getestet werden sollen, wie Ramelow nach dem Kabinett am Sonntag angekündigt hatte. Eine entsprechende Regelung im Verordnungsentwurf wurde auf Antrag von Bildungsminister Helmut Holter (Linke) aufgeweicht. Jetzt heißt es darin: „Das TMBJS [Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport] prüft für den Monat Januar 2021 die stufenweisen freiwilligen einmaligen Testungen der Schüler:innen der Abschlussklassen und ihrer Lehrer:innen auf eine Infektion mit dem COVID19-Virus.“

Vorgezogener Ferienbeginn in der Kritik

Ebenfalls umstritten ist die Idee, die einwöchigen Winterferien vorzuziehen. Der Satz im Verordnungsentwurf lautet: „Das TMBJS prüft, die Winterferienwoche [vom 8. bis 13. Februar] in die letzte Januarwoche 2021 vorzuziehen, auf diesem Wege die Maßnahmen zum Pandemiemanagement mit den schulischen Erfordernissen zu harmonisieren.“ In der Koalition wurde aber bereits Kritik laut, dass dies mit den bereits genehmigten Urlaubsplänen von Eltern kollidieren werde.

Dies alles soll aber nicht nur im Kabinett, sondern auch mit den Betroffenen besprochen werden: „Das TMBJS wird den mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vereinbarten Runden Tisch zum Wiedereinstieg in den Schulbetrieb und den schulischen Bedingungen für das zweite Schulhalbjahr ins Leben rufen und darin den Lehrerverband und weitere wesentliche Akteure einbeziehen. Die erste Beratung soll noch in der ersten Januarhälfte 2021 stattfinden.“

Notbetreuung wird eingeschränkt

Neu zu diskutieren ist auch die Bedarfsbetreuung für Kindergartenkinder und Schüler bis einschließlich der 6. Klasse. Im Verordnungsentwurf heißt es dazu: „Bis zum 25. Januar 2021 wird in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe 6 eine Betreuung für alle Kinder angeboten, deren Erziehungsberechtigte in unmittelbar lebenserhaltenden Berufen und Pflegeberufen tätig sind oder in systemrelevanten Berufen nach den Festlegungen im Schreiben des TMBJS vom 20. Mai 2020 sowie entsprechend der Mitarbeitenden der TAB [Thüringer Aufbaubank] und der steuerberatenden Berufe tätig sind oder die häusliche Betreuung nicht gewährleisten können.“

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