Welche Neuerungen der Entwurf der aktualisierten Kabinettsvorlage ansonsten noch vorsieht.

Die von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) für Thüringen vorgeschlagene Bewegungseinschränkung auf einen 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort soll nur als Empfehlung ausgesprochen werden. In dem Entwurf der aktualisierten Kabinettsvorlage, die dieser Zeitung vorliegt, heißt es nun: „Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung bzw. individuellen sportlichen Betätigung dienen, wohnortnah zu erledigen“. Dies gelte für „circa 15 km“. Die Entscheidung soll am Dienstagnachmittag in der Kabinettssitzung fallen.

Corona-Blog: Ramelow weiterhin für verschärften Lockdown – Entschädigungsanträge stauen sich

Im Folgenden dokumentieren wir die geplanten Neuerungen

Versammlungsverbot: Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz von 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche für mindestens fünf Tage überschritten wird, sollen Versammlungen auf eine Teilnahmezahl von maximal 10 Personen begrenzt werden. Dies beträfe aktuell das Altenburger Land, den Landkreis Hildburghausen, den Wartburgkreis und die drei Saale-Kreise.

Einzelhandel: Eine Lockerung soll es für die Geschäfte geben: „Für den Einzelhandel einschließlich der Baumärkte wird die Möglichkeit des Verkaufs über die Abholung vorbestellter Ware mit kontaktloser Bezahlung eröffnet.“ Das heißt, es kann online oder telefonisch bestellt werden. Die Bezahlung ist aber elektronisch zu erledigen.

Wintersportorte: Wintersportorte wie Oberhof, die „saisonal frequentierte Ziele der Erholung und sportlicher Aktivitäten“ seien, sollen durch das Innenministerium bei der „Durchsetzung der pandemiebedingten Regelungen zur Kontaktminimierung unterstützt werden.

Kontakteinschränkungen: Die von Ramelow angekündigte Begrenzung von öffentlichen Treffen auf den eigenen Hausstand mit maximal fünf Personen findet sich so nicht mehr im Entwurf. Stattdessen ähnelt die neue Formulierung den bereits geltenden Regelungen: „Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit und privat in der jeweiligen eigenen Häuslichkeit ist zulässig mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis insgesamt fünf Personen.“ Für die Berechnung blieben „dazugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres außer Betracht“.

Schulschließung und Winterferien: Das Kabinett soll laut der Vorlage zudem beschließen, „dass Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zum 25. Januar 2021 geschlossen bleiben“ und sich weiter alle Schüler „im häuslichen Lernen“ befänden. Die Winterferien sollen vom 8. bis 13. Februar auf die Woche vom 25. bis 29. Januar vorgezogen werden.

Präsenzunterricht: Ab dem 1. Februar 2021 soll „der eingeschränkte Kindergarten- und Schulbetrieb in Phase Gelb des Stufenkonzepts wiederaufgenommen“ werden, wie er bereits in den meisten Regionen im November und Anfang Dezember galt. Das heißt: „Die Kindertagesbetreuungseinrichtungen gehen zurück in die feste Gruppe.“ Der Präsenzunterricht finde in den Klassen 1 bis 6 in der festen Gruppe statt. Ab Klassenstufe 7 werde der „Wechsel von Präsenzunterricht und häuslichem Lernen“ organisiert.

Abschlussklassen: Für die Abschlussklassen (Stufe 10 und 12) soll es bereits im Januar Präsenzunterricht in den Prüfungsfächern geben, einschließlich „Klausuren, Klassenarbeiten und anderen Maßnahmen der Prüfungsvorbereitung“. Ab Februar soll diese Regelung auf sämtliche Fächer ausgeweitet werden. Zudem heißt es in der Beschlussvorlage: „Alle Prüfungen des Schuljahres 2020/21 werden so vorbereitet und durchgeführt, dass eine bundesweite und internationale Anerkennung gesichert ist.“ Das Bildungsministerium soll bis dahin „ein Konzept für die Prüfungen in allen Schularten“ vorbereiten.

Notbetreuung: Bis Ende Januar soll in den Kindergärten und in den Schulen bis zur 6. Klasse eine Betreuung für Kinder angeboten werden, deren Eltern „aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert“ seien und „zum zwingend benötigten Personal in der Pandemieabwehr beziehungsweise -bewältigung“ oder zu Bereichen von erheblichem öffentlichem Interesse gehörten. Dies gelte aber nur, wenn „eine Betreuung durch einen anderen Personensorgeberechtigten“ unmöglich sei.

Die Branchen von öffentlichem Interesse seien insbesondere:

  • Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Bildung und Erziehung,
  • Polizei, Sicherheitspersonal
  • Sicherung der öffentlichen Verwaltung
  • Sicherung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs.

Zudem gibt es eine Ausnahmeklausel: „Die Betreuung ist darüber hinaus für alle Kinder möglich, wenn diese zur Sicherstellung des Kindeswohls geboten ist oder aufgrund drohender Kündigung bzw. unzumutbarem Verdienstausfall.“

Für die Familienkasse wichtig: „Gemäß der bereits im März 2020 getroffenen Entscheidung des Kabinetts werden den Eltern die Elternbeiträge für Hort und Kindergärten für die Zeit der pandemiebedingten Schließungsanordnung erstattet.“ Das heißt, das Land kommt für die Einnahmeausfälle der Träger und Kommunen auf.

"Wir haben lange gedacht, das Virus macht einen Bogen um Thüringen" - So argumentiert Ramelow für den schärferen Lockdown

Gesamtzahl der Corona-Infektionen in Thüringen steigt auf über 45.000