Erfurt. Der Landtag senkt das Wahlalter für Kandidaten um Bürgermeister- und Landratsposten - aber er erhöht das Höchstalter für Bewerber nicht.

Der Landtag hat das Wahlalter für hauptamtliche Bürgermeister sowie Landräte in Thüringen von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Dafür hatten sich die Gruppe der FDP sowie die rot-rot-grüne Minderheitskoalition eingesetzt. Letztlich verständigte sich damit eine Landtagsmehrheit auf einen Kompromiss bei einer Vielzahl von Änderungsvorschlägen zum Thüringer Kommunalwahlgesetz. Die Forderung der CDU-Fraktion, das Höchstalter für Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter von 65 auf 67 Jahre anzuheben, fand nach kontroverser Debatte keine Mehrheit.

Die nächsten Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister sowie der 17 Landräte sind in zwei Jahren. Die Kommunalpolitiker werden direkt für sechs Jahre gewählt.

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