Berlin. Einigung bei weiteren Details zum Heizungsgesetz: Jetzt kann jeder Haushalt seine Fördersumme berechnen. Auch Mieter wissen mehr.

Wer in den kommenden Jahren seine Heizung gegen ein klimafreundlicheres Modell austauscht, kann dafür einen kräftigen Zuschuss des Staates bekommen. Das gilt besonders für Haushalte mit kleineren Einkommen. So sehen es neue Details des Heizungsgesetzes vor, auf die sich die Ampel-Koalition geeinigt hat. Die Einzelheiten will die Koalition am Donnerstag offiziell vorstellen, diese Punkte sind jedoch bereits bekannt:

Wer bekommt wie viel Geld?

Die neuen Pläne sehen einen einheitlichen Fördersatz von 30 Prozent der Investitionssumme vor – und zwar unabhängig vom Einkommen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro sollen weitere 30 Prozent bekommen können. Das betrifft nach Einschätzung der Koalition rund 45 Prozent aller Eigenheimbesitzer.

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Wer bis 2028 eine neue Heizung einbauen lässt, kann außerdem einen „Frühbucher-Bonus“ von weiteren 20 Prozent erhalten. Danach sinkt diese Fördermöglichkeit um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre. Allerdings ist die Gesamtförderung bei 70 Prozent der Investitionskosten gedeckelt. Die Koalition hat damit die Förderung im Vergleich zu den früheren Plänen noch einmal erhöht.

Die Linke kritisiert die staatliche Förderung allerdings als zu gering. „Maximal 70 Prozent sind schlicht zu wenig“, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch dieser Redaktion. „Millionen Bürgerinnen und Bürger haben nicht zigtausende Euro auf der hohen Kante, um diese Kosten zu stemmen.“

Das Heizungsgesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten - allerdings gekoppelt an die örtliche Wärmeplanung.
Das Heizungsgesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten - allerdings gekoppelt an die örtliche Wärmeplanung. © dpa | Hannes P Albert

Was ist der Kern des Gesetzes?

Das Heizungsgesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ab diesem Datum soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Allerdings sollen die Bestimmungen für die Besitzer von Bestandsimmobilien erst in Kraft treten, wenn für ihr Gebiet eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das soll bundesweit bis spätestens 2028 passieren, kann in vielen Regionen aber auch schon früher der Fall sein.

Neu ist: Größere Städte müssen ihre Planung jetzt schon bis 2026 machen. In Neubaugebieten gilt das Gesetz allerdings ausnahmslos ab dem 1. Januar. Wichtig: Gestrichen haben die Ampel-Parteien die ursprünglich geplante Regelung, Eigenheimbesitzer, die älter als 80 Jahre sind, von den Bestimmungen zu befreien.

Warum spielt die Wärmeplanung eine so große Rolle?

Erst in Kenntnis der örtlichen Pläne zur Versorgung mit Energie können manche Verbraucherinnen und Verbraucher eine sinnvolle Entscheidung über ihre Heizung treffen. Denn wenn ein Wohngebiet ohnehin an eine Versorgung mit klimafreundlicher Fernwärme angeschlossen wird, kann dies viel einfacher und billiger sein als beispielsweise der individuelle Einbau einer Wärmepumpe.

Allerdings: Wo kein Fernwärmenetz besteht, müssen Kommunen mit hohen Kosten rechnen, wenn sie ein solches aufbauen wollen. Gerade in ländlichen Gebieten dürfte sich ein Anschluss einzelner Gebäude zudem kaum lohnen.

Was erwartet Mieterinnen und Mieter?

Tauscht der Vermieter die Heizung aus, soll er die Kosten nur zu einem Teil an die Mieter weitergeben können. Konkret soll die Modernisierungsumlage so gedeckelt werden, dass sich die Jahresmiete nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen darf.

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Was passiert mit Gasheizungen?

Solange eine Gasheizung funktioniert, muss sie nicht ausgetauscht werden. Wenn sich jemand für den Einbau einer Gasheizung entscheidet, bevor in dem entsprechenden Gebiet eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen die Anbieter der Geräte den Käufer umfassend informieren müssen. Der Hintergrund für diese Beratung sind neben der Wärmeplanung auch zu erwartende deutliche Kostensteigerungen für fossile Energieträger wie Gas durch den 2027 wirksam werdenden europäischen CO2-Preis.

Möglich bleibt, auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen einzubauen. Gasheizungen, die nach dem 1. Januar und bis zur Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, können aber auch dann weiterbetrieben werden, wenn der Wärmeplan gar kein Wasserstoffnetz vorsieht. Allerdings muss dann in diesen Heizungen schrittweise steigend Biogas verfeuert werden: Der Anteil soll ab 2029 mindestens 15 Prozent betragen und auf 30 Prozent im Jahr 2035 und schließlich auf 60 Prozent im Jahr 2040 steigen.

Wie geht es nun weiter?

Die Ampel-Koalition hat sich schwer getan mit dem Gebäudeenergiegesetz. Die Gründe waren neben einem teils ungeordneten Verfahren vielfache Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Bündnisses. Auf Grundlage der neuesten Beschlüsse soll nun der Gesetzentwurf endgültig fertiggestellt werden. Damit kann das Heizungsgesetz in der kommenden Woche und somit vor der parlamentarischen Sommerpause aller Voraussicht nach endgültig beschlossen werden.

Die Opposition kritisiert, dass es trotz der kurzfristigen Änderungen nun so schnell gehen soll. „Seit nunmehr Monaten streitet die Koalition über das Heizungsgesetz“, sagte CDU-Vizechef Andreas Jung unserer Redaktion. Das Parlament solle nun aber mit nur einem Wochenende als Vorbereitung am Montag in einer Ausschusssitzung darüber beraten. Mit so einem „Wochenendgesetz“ setze die Koalition „vollends zum Blindflug“ an, kritisierte Jung. „Wenn sie nicht noch rechtzeitig beidreht und eine seriöse Beratung ermöglicht, wird das zu einer Crash-Landung führen.“

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