Berlin/Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Männern in ihrem Kampf um die Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder gestärkt.

Mehr Rechte für Männer, deren Vaterschaft bisher nicht anerkannt wurde: In einem Urteil von Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die Position von Vätern gestärkt, die um die rechtliche Anerkennung ihrer Elternschaft für ihre leiblichen Kinder kämpfen. Anlass für die Entscheidung war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt.

Im konkreten Fall ging es um einen Vater, der nicht als solcher anerkannt wurde. Denn als rechtlichen Vater hatte die Mutter des inzwischen dreijährigen Kindes einige Monate nach der Geburt ihren neuen Lebensgefährten eintragen lassen. Der biologische Vater hatte zu diesem Zeitpunkt aber bereits einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt. In dem Streitfall kam es zu mehreren Gerichtsverfahren, schließlich blitzte der Mann am Oberlandesgericht Naumburg ab. Daraufhin wandte er sich an das Bundesverfassungsgericht.

Leibliche Väter bekommen mehr Rechte: Regelung nicht mit Elterngrundrecht vereinbar

Dieses urteilte nun, dass die bisherige gesetzliche Regelung zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar sei. Das Gesetz bleibt zwar zunächst in Kraft, muss aber bis zum 30. Juni 2025 abgeändert werden.

Laut Bundesverfassungsgericht muss das neue Gesetz sowohl die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters als auch die der Mutter und des rechtlichen Vaters berücksichtigen. Möglich wäre das, wenn zwei Väter rechtlich anerkannt werden können – rechtlich könnten Familien dann aus einer Mutter und zwei Vätern bestehen.

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Gibt es bald Mutter, Vater und Vater? Diese Möglichkeiten gibt es jetzt

Sollte der Gesetzgeber, in diesem Fall der Bundestag, dagegen auf die Beschränkung auf zwei gesetzliche Elternteile bestehen, müsse leiblichen Vätern die Möglichkeit gegeben werden, juristisch die Position des bisherigen rechtlichen Vaters zu übernehmen. Eine solche Möglichkeit sei bisher nicht ausreichend vorhanden.

Nach bisheriger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs haben biologische Väter kein Recht auf eine Anfechtung der Vaterschaft, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Davon geht man aus, wenn der Mann und die Mutter verheiratet sind oder der Mann mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Letzteres war in der konkreten Konstellation der Fall.

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Justizminister Buschmann will Vaterschaftsrecht neu regeln

In der Praxis war diese Sichtweise höchst umstritten. Daher hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon vor dem Urteil eine Gesetzesreform angekündigt. Er will die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. „Solange ein gerichtliches Verfahren läuft, in dem ein Mann seine Vaterschaft feststellen lassen will, soll grundsätzlich kein anderer Mann die Vaterschaft für dieses Kind anerkennen können“, heißt es dazu aus dem Ministerium. Die Gesetzentwürfe sollen noch im ersten Halbjahr 2024 folgen.