Erfurt. Das Landgericht Erfurt hat den Veranstaltern eines Rechtsrock-Konzerts im vergangenen Oktober in Magdala im Streit um einen Feldweg Recht gegeben. Was aus dem Urteil folgt, ist noch unklar.

Die 9. Zivilkammer am Landgericht Erfurt hat am Donnerstag eine Entscheidung des Amtsgerichts Weimar kassiert, mit der vergangenen Oktober ein Feldweg der Gemeinde Magdala (Kreis Weimarer Land)für einen Veranstalter eines Rechtsrock-Konzerts gesperrt wurde. Nach der Sperrung wurde das Konzert kurzfristig nach Apolda verlegt. Einen Tag später hatte die Polizei das Rechtsrock-Konzert auf dem Marktplatz von Apolda am Abend nach Flaschenwürfen abgebrochen.

Eigentlich war für den 5. Und 6. Oktober des Vorjahres auf einem Gelände außerhalb von Magdala dieses Konzert geplant gewesen. Nur Stunden vor dem offiziellen Beginn hatte das Amtsgericht Weimar auf Antrag der Stadt Magdala aber verfügt, dass der Feldweg, der die Zufahrt zum Gelände bildet, ein privater Weg sei und die Nutzung untersagt.

Mit dieser Entscheidung war die Veranstaltung bei Magdala geplatzt. Die zuständige Ordnungsbehörde des Kreises Weimarer Land hatte den Feldweg als Zugang zum Gelände der Rechtsrock-Veranstaltung benannt. Das Landgericht Erfurt betont in seiner Entscheidung vom Donnerstag, dass die betroffene Gemeinde sich nur eingeschränkt gegen die Auflagen der Ordnungsbehörden wenden könne, da sich der Weg in der öffentlichen Nutzung, beispielsweise durch Traktoren und Mähdrescher befunden habe.

Welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben, war am Donnerstag noch unklar.