Mühlhausen/Gera/Apolda. Im Busprozess sind am Landgericht Mühlhausen die Urteile gegen zwei Ex-Geschäftsführer der Nahverkehrsbetriebe des Weimarer Landes und Gera/Landkreis Greiz sowie zwei weitere Angeklagte verkündet worden.

Im Korruptionsprozess um zwei ehemalige Manager von kommunalen Thüringer Busfirmen sind am Mittwoch die Urteile gefallen. Andreas R., Ex-Chef der RVG Gera/Greiz, und Jonas H., einst Geschäftsführer der PVG Weimarer Land, wurden zu jeweils einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Beide müssen nicht ins Gefängnis. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Roland N. erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Er gilt als Drahtzieher der Untreue und Bestechung. Mehmet G., der bei einem Bushersteller beschäftigt war, wurde wegen Beihilfe zu mehreren Fällen zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Wegen Untreue und Bestechlichkeit müssen sich mit Jonas H. und Andreas R. zwei Ex-Geschäftsführer von Nahverkehrsgesellschaften verantworten. H. leitete lange Jahre die Geschicke der PVG Weimarer Land in Apolda, R. war Geschäftsführer der Nahverkehrsservicegesellschaft Gera/Greiz. Beiden wird vorgeworfen, für angeschaffte Busse überteuerte Rechnungen bezahlt zu haben – und dafür dann selbst Geld bekommen zu haben. Roland N. soll diese Geschäfte eingefädelt und auch das Geld an die beiden Ex-Geschäftsführer übergeben haben. Er ist ebenfalls angeklagt und dazu noch Mehmet G., der die dubiosen Transaktionen in vier Fällen unterstützt haben soll. Das Verfahren gegen Kayan G., dessen Bruder, wurde zwischenzeitlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Weil die Angeklagten von Beginn des Hauptverfahrens im Herbst 2018 geständig gewesen sind, kam es schon im Dezember 2018 zu einer Verfahrensabsprache zwischen den Prozessbeteiligten und es war bereits seinerzeit klar, dass alle Angeklagten mit Bewährungsstrafen rechnen können, wenn sie ihre Zusagen auch einhalten und gestehen. Nach Auffassung von Oberstaatsanwalt Becker, der das Verfahren für die Anklagebehörde aus Erfurt führte, haben sich die Beteiligten daran gehalten. Er beantragt für alle vier Angeklagten Bewährungsstrafen – auch deshalb, weil eine erhebliche Schadenswiedergutmachung gegenüber den betroffenen Gesellschaften geleistet worden sei. So habe beispielsweise der angeklagte R. 150.000 Euro bezahlt, „was mehr ist, als er erlangt hat“. Auch H. habe von Beginn an dafür Sorge tragen wollen, dass der durch ihn entstandene Schaden beglichen wird. Daran wird der 55-Jährige noch einige Zeit zu tragen haben.

Die Anwälte der Angeklagten schlossen sich den Strafanträgen des Oberstaatsanwalts weitgehend an oder blieben mit ihren Anträgen geringfügig darunter.

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