Saale-Holzland. In Bad Klosterlausnitz wurde ein kopfloser Katzenkörper wie Abfall auf einem Grundstück entsorgt.

Die Tierrechtsorganisation Peta hat 1000 Euro Belohnung ausgesetzt für Hinweise, die zu einer Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen, die einen kopflosen Katzenkadaver auf einem Grundstück in der Köstritzer Straße in Bad Klosterlausnitz abgelegt hatten. Ein Zeuge hatte laut Polizei am 3. März den grausigen Fund gemacht.

Ersten Erkenntnissen zufolge sei bei der Tat ein scharfes Werkzeug verwendet worden. Ob das Tier zu diesem Zeitpunkt noch gelebt habe, sei derzeit unbekannt. Das müsse nun das zuständige Veterinäramt klären.

Saale-Holzland: Belohnungsauslobung richtet sich nach Schweregrad des jeweiligen Falles

Wie Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Deutschlands größter Tierrechtsorganisation, auf Nachfrage informierte, sei Peta über einen Pressebericht auf den Fall in Bad Klosterlausnitz aufmerksam geworden. Wie hoch die jeweils ausgelobte Summe ist, sei abhängig vom Schweregrad eines vorliegenden Falles. „Da der in Bad Klosterlausnitz doch relativ krass ist, haben wir uns statt 500 für 1000 Euro entschieden“, sagte sie.

Belohnung soll dazu ermutigen, bei Tiermisshandlungen nicht wegzusehen

Mit der Belohnungsauslobung will Peta die Suche nach möglichen Tätern unterstützen und potenzielle Zeugen ermutigen, bei Tiermisshandlungen nicht wegzusehen. „Die Tatsache, dass hier ein kopfloser Körper wie Abfall entsorgt wurde, deutet auf besonders grausame Täter hin. Wer wehrlose Tiere quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück“, schreibt Lisa Bechtloff, Fachreferentin bei Peta, in einer Pressemitteilung zur Belohnungsauslobung.

„Katzen werden leider ganz häufig Opfer von Tierquälerei“, sagt Monic Moll. In Baden-Baden gebe es derzeit einen Fall, dass einem Kater das Schwanzfell abgezogen wurde. Das Tier habe einer Notoperation unterzogen werden müssen. Häufig komme vor, dass Katzen beschossen werden, beispielsweise mit Bleigeschossen.

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Wie Monic Moll und Lisa Bechtloff informieren, ist Tierquälerei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Tierquälerei kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Angaben von Monic Moll zufolge, gibt Peta wöchentlich durchschnittlich drei bis vier Belohnungen für Hinweise zu Fällen von Tierquälerei heraus. In nur wenigen Fällen aber können die Täter für ihr Handeln auch zur Rechenschaft gezogen werden. So seien es pro Jahr zwischen drei und vier Belohnungsauslobungen, die letztlich zum Täter und zu dessen Verurteilung führen.

Wer in Bad Klosterlausnitz im Fall des kopflosen Katzenkörpers etwas beobachtet oder anderweitig etwas mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter der Nummer 0711/ 86 05 91 0 oder per E-Mail an whistleblower@peta.de bei der Tierrechtsorganisation zu melden – jederzeit auch anonym.