Erfurt. Experten beantworten am 5. Mai die Fragen der Leser zum Thema Straßenausbaubeiträge und Erschließungskosten.

Ein Härtefallfonds für rückwirkende Straßenausbaubeiträge steht durch eine erfolgreiche Petition wieder auf der Tagesordnung des Thüringer Landtags. Für den 24. Mai ist eine Anhörung geplant. Denn die Straßenausbaubeiträge in Thüringen wurden zwar rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft, doch für Straßenausbaumaßnahmen, deren Abschluss zwischen 2015 bis 2018 lag, wurden und werden weiterhin Beiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern erhoben. Im Zuge der vierjährigen Verjährungsfrist kann das bis Ende 2022 erfolgen. Nicht abgeschafft wurden die Erschließungsbeiträge. Was aber unterscheidet einen Ausbau von einer Erschließung? Was sollte man tun, wenn ein Beitragsbescheid ins Haus flattert? Wie soll der geforderte Härtefallfonds funktionieren und wer könnte noch auf Entlastung hoffen?

Diese und andere Fragen rund um den Straßenbau vor der Haustür beantworten Experten vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) beim Telefonforum am Donnerstag, dem 5. Mai 2022, von 10 bis 12 Uhr. Sie erreichen unter

0361 / 227 5801 Lothar Blaschke

0361 / 227 5802 Frank Kuschel.

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