Bonn/Koblenz. Das Beschaffungsamt der Bundeswehr ist eine große Behörde. In einem prestigeträchtigen Großauftrag machte die Behörde aber keine gute Figur.

Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag muss nun auch das Beschaffungsamt der Bundeswehr herbe Kritik einstecken. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem noch laufenden Vergabeverfahren. Das Beschaffungsamt hatte die Bieter noch nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und eine Änderung zugelassen.

Dadurch zog der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel am Konkurrenten Heckler & Koch vorbei. Das sei "unzulässig" gewesen, urteilte die beim Kartellamt angesiedelte Vergabekammer, wie aus der nun publizierten Entscheidung hervorgeht.

Bundespolitiker und Vergabrechtler sprachen von einem dicken Patzer. Bei dem prestigeträchtigen Auftrag geht es um 120.000 Waffen, die das bisherige Standardgewehr der Bundeswehr, das G36 von Heckler & Koch, ersetzen sollen. Im vergangenen September erhielt zunächst C.G.Haenel den Zuschlag. Später steuerte die Behörde um und entschied sich doch für Heckler & Koch. Hiergegen wiederum legte C.G. Haenel Rechtsmittel ein, scheiterte hierbei aber vor der Bonner Vergabekammer. Die jetzt vorliegende Kartellamtsentscheidung benennt erstmals öffentlich den Fehler des Beschaffungsamtes, das schon in den Vorjahren wegen anderer Vergabeverfahren in der Kritik stand.

Das "Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr" (BaainBW) hat seinen Sitz in Koblenz, es ist zuständig für die Beschaffung aller Rüstungsgüter und anderer Sachen für die Bundeswehr. Inklusive nachgeordneter Behörden hat das Amt 10.500 Dienststellen.