Berlin. Ab 2024 gilt das neue Heizungsgesetz. Sind dann alte Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt? Ab wann muss man auf Wärmepumpen umrüsten?

Einer der größeren politischen Aufreger im zu Ende gehenden Jahr 2023 war die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, landläufig Heizungsgesetz genannt. Am 1. Januar 2024 tritt es nun in Kraft. Unter welchen Umständen darf man dann noch fossile Heizungen einbauen, die mit Erdgas oder Erdöl laufen? Und muss man die alten Heizungen tatsächlich irgendwann austauschen? Und wenn ja: wann?

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Ursprünglich, nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022, hatte die Bundesregierung den Plan gefasst, ab 2024 keine neuen Heizungen mehr zu erlauben, die ausschließlich Erdgas oder Öl verfeuern. Nach mehreren Monaten Diskussion einigte man sich jedoch darauf, fossil betriebene Kessel noch einige Jahre länger zu ermöglichen. Wer möchte, kann sich also ab Januar weiterhin reine Gas- und Ölheizungen einbauen lassen.

Grundsätzlich haben Heizungen, die „mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff arbeiten“, wie es im Gesetz heißt, 30 Jahre Bestandsschutz. Danach müssen sie eigentlich gegen moderne Anlagen ausgetauscht werden, weil diese sparsamer sind und weniger Abgase verursachen. Dabei gibt es aber einige Ausnahmen, Härtefallregelungen und Übergangsfristen. Die Wartungsbetriebe, Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger werden dann darauf hinweisen, dass die Erneuerung fällig ist. Wobei es hierzulande keine Heizungspolizei gibt, die in den Kellern herumschnüffelt. Praktisch laufen viele zu alte Anlagen einfach weiter.

Ölheizung einbauen: Unter diesen Umständen geht es weiterhin

Wer sich dann trotzdem entscheidet, den Brenner austauschen zu lassen, findet im Gesetz einige Vorschriften. Diese gelten auch für den Fall, dass eine existierende Anlage endgültig ausfällt. „Wenn die Heizung eines Bestandsgebäudes ab Anfang Januar 2024 irreparabel kaputtgeht, kann man sich grundsätzlich weiter einen Öl- oder Gaskessel einbauen lassen“, sagt Florian Munder, Energieexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Diese Übergangszeit dauert in größeren Städten bis 2026, in kleineren bis 2028.“

Wärmepumpen werden von der Bundesregierung subventioniert.
Wärmepumpen werden von der Bundesregierung subventioniert. © DPA Images | Uwe Anspach

Dabei ist dieser Punkt wichtig: Spätestens ab 2029 müssen diese neuen Öl- und Gasheizungen teilweise mit klimaneutralem Brennstoff befeuert werden, wobei der Anteil über die Jahre zunehmen soll. Dafür kommen zum Beispiel „blauer“ und „grüner“ Wasserstoff (ohne Kohlendioxid-Ausstoß), Biomethan und klimaneutrales Heizöl infrage. Damit die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sich über diesen Umstand klar werden, schreibt das Gesetz eine Pflicht zur Beratung durch Fachleute beim erneuten Einbau einer Gas- oder Ölheizung vor.

Denn möglicherweise steckt man mit der konventionellen Technik in zehn oder 15 Jahren in der Falle. Erstens sollten die neuen Kessel die alternativen Brennstoffe technisch auch vertragen, sonst muss man sie später noch mal ersetzen. Vielleicht will der örtliche Versorger das Erdgasnetz später stilllegen, weil er nicht mehr genug Kundinnen und Kunden hat, oder die fossile Energie ist durch den steigenden Kohlendioxidpreis so teuer geworden, dass dies die Hausbesitzer überfordert.

Diese Alternativen zu Öl- und Gasheizungen gibt es

Nach 2026/28 werden neue Gas- und Ölbrenner in Bestandsgebäuden nur noch möglich sein, wenn die gesamte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das können zum Beispiel Wärmepumpen oder Solaranlagen sein. Die klimaneutrale Technik übernimmt dann die hauptsächliche Heizlast, der konventionelle Kessel springt nur noch an, wenn es besonders kalt ist. Das 65-Prozent-Kriterium lässt sich auch erfüllen, indem man sich an ein Fernwärme- oder ein Wasserstoffnetz anschließen lässt. In vielen Fällen greifen hier ebenfalls Übergangsfristen. Für neue Gebäude ist das Gesetz strenger als für schon existierende. Stehen sie in ausgewiesenen Neubaugebieten, müssen sie das 65-Prozent-Kriterium bereits ab Januar 2024 einhalten.

2045 sollen dann alle Heizungen in allen Gebäuden komplett klimaneutral arbeiten. Das klingt weit weg, ist es aber nicht. Es handelt sich um 21 Jahre. Eine gute Gasheizung hält eigentlich deutlich länger. Das heißt: Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sollten sich heute und in den kommenden Jahren überlegen, ob sie Geld mit einer Investition in fossile Technik in den Sand setzen wollen. In vielen Fällen rechnen sich komplett oder teilweise ökologische Heizungen mit Solartechnik, Wärmepumpen, Holzpelletbrennern oder Hybridsysteme aus konventioneller und klimaneutraler Technik heute schon. Nach momentanem Ermessen läuft die Zeit gegen Gas- und Ölheizungen, weil sie durch den wachsenden Kohlendioxidpreis und den Emissionshandel permanent teurer werden.

Sicherlich steht der ökologischen Modernisierung der Heizung oft ein einfaches Argument entgegen: Es fehlen die Mittel für die Investition, die Zehntausende Euro kosten kann. Um die Hausbesitzer zu unterstützen, hat die Regierung mittlerweile aber ein Förderprogramm aufgelegt. Das sei von den augenblicklich diskutierten Haushaltskürzungen nicht betroffen, betont ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. „Es bleibt dabei, dass es Fördersätze von bis zu 70 Prozent gibt.“ Immobilienbesitzerinnen und -besitzer mit geringeren Einkommen können in diesem Rahmen besondere Zuschüsse erhalten.

Im Unterschied zur bisherigen Förderpraxis wird es keine unterschiedlichen Zuschüsse nach Heizsystemen mehr geben. Alle von der Regierung als klimaneutral eingestuften Systeme sollen gleich gefördert werden. Statt Einzelförderungen gibt es eine Grundförderung und einen Turbo-Klimabonus – etwa für Verbraucher, die ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen. In der Summe sind dann eben bis zu 70 Prozent Förderung möglich.