Erfurt. Eine verbindliche Rechtsgrundlage für eine Corona-Maskenpflicht an Hochschulen fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom Land noch im März.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Land aufgefordert, noch im März eine verbindliche Rechtsgrundlage für eine Corona-Maskenpflicht an Hochschulen im demnächst beginnenden Sommersemester zu schaffen. In der aktuellen Pandemielage sei dies Voraussetzung, um flächendeckend Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen, teilte die Gewerkschaft am Donnerstag mit.

«Angesichts der derzeitigen Inzidenzen ist es unverantwortlich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Studierende und Lehrende wieder in überfüllte Hörsäle und Seminarräume zu stecken - ohne jegliche Abstandsmöglichkeit und ohne Maskenpflicht», sagte der GEW-Landesvize Thomas Hoffmann. Er verwies darauf, dass die Infektionszahlen vor allem im Kreis Nordhausen und in Jena hoch sind.

In den Städten Nordhausen und Jena befinden sich drei Hochschulen, an denen sich mehr als die Hälfte der Thüringer Studierenden konzentriert. Die Bildungsgewerkschaft appellierte insbesondere an die CDU, sich einer weiteren Maskenpflicht an Hochschulen nicht zu verweigern. «Andernfalls müssten die Hochschulen die Notbremse ziehen und wieder flächendeckend auf Online-Betrieb umstellen», warnte Hoffmann.

In Thüringen scheint ein Weiterführen der aktuell geltenden Corona-Schutzmaßnahmen über den 2. April hinaus derzeit unwahrscheinlich. Die CDU-Landtagsfraktion will die von der rot-rot-grünen Koalition angestrebte Verlängerung der Regeln nicht mittragen. Der Landtag soll darüber in der nächsten Woche in einer Sondersitzung beraten.

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