Erfurt . Jeder Pflegeheimbewohner hat Anspruch auf bis zu 20 Schnelltests pro Monat. Diese Tests sind für die Besucher der Bewohner gedacht.

Thüringer, die ihre Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen besuchen wollen, müssen den bald obligatorischen Corona-Schnelltest nicht aus eigener Tasche bezahlen. Die Finanzierung erfolge über die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse, teilte das Thüringer Gesundheitsministerium am Montag auf Anfrage in Erfurt mit. Der Unstrut-Hainich-Kreis und Eichsfeld haben die Testpflicht bereits am Sonntag per Verordnung eingeführt. An diesem Dienstag will die Stadt Weimar folgen.

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Die drei Kommunen führten die Testpflicht vor einer landesweiten Regelung ein, die Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) für den 10. Januar in Aussicht gestellt hat. Einige Bundesländer haben eine solche Pflicht bereits.

Die Finanzierung der Tests für Altenheimbesucher ist nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt. Danach habe jeder Pflegeheimbewohner Anspruch auf bis zu 20 Schnelltests pro Monat. Diese Tests seien für die Besucher der Bewohner gedacht.

In den drei Kommunen müssen sich Besucher von Alten- und Pflegeheimen vor Ort einem Corona-Schnelltest unterziehen. Sie dürfen nur bei negativem Ergebnis eintreten. In den Heimen gilt weiterhin Maskenpflicht. Zudem darf bei einer hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen jeder Bewohner nur von einer einzigen, fest registrierten Person besucht werden.

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