Erfurt. CDU und SPD mahnen dringend klare Ansagen für die Notbetreuung ab Montag an.

Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag erwartet vom Land klare Kriterien für die Notbetreuung ab Januar, bei jetzigem Stand befürchtet sie ein Chaos in Schulen und Kitas nach den Ferien.

Viele Eltern würden ihre Kinder ab dem 4. Januar wieder in die Einrichtungen schicken, weil sie dann wieder an ihrem Arbeitsplatz erscheinen müssen. "Es ist die Pflicht von Kultusminister Helmut Holter, Erzieher, Kinder und deren Familien vor einer unkontrollierten Verbreitung des Virus zu schützen. Er muss daher klare Ansagen zur Notbetreuung in den kommenden Monaten machen", fordert Fraktionschef Mario Voigt.

Dazu gehört nach Meinung des CDU-Politikers die Festlegung, welche Berufsgruppen Anspruch auf Notbetreuung haben, und welche nicht. Er spricht von einem "mutlosen Zickzackkurs", der schnellstens durch klare Vorgaben des Landes ersetzt werden müsse.

Entscheidung nicht Kita-Leitung aufbürden

Auch Diana Lehmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, drängt zur Eile: Auf keinen Fall dürfe es zu Beginn kommender Woche so sein, dass alle Eltern, die keine andere Möglichkeit zur Kinderbetreuung sähen, ihre Kinder in die Kindergärten brächten und dann den Einrichtungsleitern die Entscheidung darüber obliege, welche Kinder einen der infolge der Umsetzung der Hygieneregeln reduzierten Plätze beanspruchen dürfen.

"Wir brauchen vom Ministerium sofort eine verlässliche Regelung dafür, welche Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und deshalb Anspruch auf eine Betreuung haben", fordert Lehmann. Darüber dürfe nicht erst im neuen Jahr nachgedacht werden.

Systemrelevanz nicht in zu engen Grenzen

Allerdings dürfe Systemrelevanz nicht in den engen Grenzen verstanden werden, die zum Auftakt des ersten Lockdowns im Frühjahr in Thüringen galten. Hier solle sich das Land an den Vorgaben des Bundes orientieren.

Zugleich müssten Familien Zugang zur Betreuung haben, die sonst unbilligen Härten ausgesetzt wären, "beispielsweise wenn der Verlust des Jobs droht und sie ohnehin schon prekär beschäftigt sind".

Lohnersatzleistung für Eltern

Darüber hinaus muss aus Lehmanns Sicht geklärt werden, dass Eltern, die keinen Anspruch auf Betreuung haben, schnell und unkompliziert eine Lohnersatzleistung beziehen können. "Das aber dann nicht in Höhe von 67 Prozent, weil das unter Thüringer Verhältnissen für viele nicht zu schaffen wäre und sie Gefahr liefen, in Hartz IV abzurutschen."

Das Bildungsministerium hatte bei seinen aktuellen Regelungen zur Notbetreuung auf Beschränkungen nach Berufsgruppen verzichtet. Sie steht allen Kindern offen, deren Eltern keine andere Möglichkeit finden. Die Bestimmung gilt für die Zeit der Schließungen der Einrichtungen bis zum 10. Januar. Welche Szenarien für den Betrieb von Schulen und Kitas und damit auch der Notbetreuung nach diesem Zeitpunkt gelten, hängt von den generellen Lockdown-Entscheidungen des Bundes und der Ministerpräsidenten Anfang Januar ab, heißt es aus dem Bildungsministerium.

Erhebung soll Aufschluss über die Lage bringen

Solange werde man an der geltenden Bestimmung festhalten. Man habe bislang keine Signale, dass in der Fläche die Notbetreuung überrannt werde, so Sprecher Felix Knothe. Eine Erhebung Anfang kommender Woche soll genaueren Aufschluss darüber geben, wie sie von Eltern in Anspruch genommen wird.

Natürlich sei jedem das Spannungsfeld bewusst, in dem man sich mit der offenen Regelung bewegt. Sie sei mit Blick auf die Bedürfnisse und Zwänge der Familien getroffen worden. Allerdings auch mit dem dringenden Appell an die Eltern, die Notbetreuung nur zu nutzen, wenn es keine andere Lösung gibt. Darauf setze man auch ab dem 4. Januar.

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