Erfurt. Ab dem 16. März müssten die Einrichtungen ungeimpfte Beschäftigte an das jeweilige Gesundheitsamt melden. Die weiteren Abläufe und zentrale arbeitsrechtliche Fragen seien jedoch weiter offen.
Pflegeanbieter in Thüringen fordern Klarheit über Teil-Impfpflicht
Von dpa