Erfurt. Ist es akzeptabel, wenn sich schon geimpfte Personen untereinander ohne Beschränkung der Anzahl im privaten Bereich treffen?

Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworten wollen.

Ist es akzeptabel, wenn sich schon geimpfte Personen untereinander ohne Beschränkung der Anzahl im privaten Bereich treffen?

Es antwortet Silke Fließ aus dem Gesundheitsministerium: Nein. Es gibt keine Ausnahmen. Es ist noch unklar, ob geimpfte Menschen trotzdem noch ansteckend sind. Zwar legen erste Studien zum Impfstoff von Biontech/Pfizer nahe, dass die Ansteckung nur noch sehr gering sein könnte, andererseits ist erst ein sehr geringer Anteil der Menschen geimpft.

Insofern sind die Kontaktbeschränkungen auch weiter uneingeschränkt nötig. So gilt für alle, egal ob geimpft oder nicht: Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person sowie zugehörigen Kindern bis drei Jahren.

Darüber hinaus ist der gemeinsame Aufenthalt in fest organisierten, nicht geschäftsmäßigen und unentgeltlichen Gruppen zulässig, wenn die Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und aus höchstens zwei Haushalten kommen. ig

Mir ist die Impfreihenfolge noch immer nicht ganz klar. Wer wird wann geimpft?

Laut Stufenplan der Ständigen Impfkommission wurden und werden zuerst Personen über 80 Jahre, Bewohner von Altenpflegeheimen, medizinisches Personal mit besonders hohem Ansteckungsrisiko, Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen geimpft.

Danach folgen Personen zwischen 75 und 79 Jahren, Personen mit Down-Syndrom, Personen in Institutionen mit Demenz oder geistiger Behinderung, medizinisches Personal mit hohem Ansteckungsrisiko sowie Tätige in der Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.

Zur Stufe 3 gehören die 70- bis 74-Jährigen, Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, Bewohner und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften, enge Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von Personen mit hohem Risiko, medizinisches Personal mit moderatem Ansteckungsrisiko sowie Personal der Patientenversorgung. Zur Stufe 4 gehören 65- bis 69-Jährige, Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem Risiko, enge Kontaktpersonen und Pflegende von Personen mit moderat erhöhtem Risiko, medizinisches Personal mit niedrigem Ansteckungsrisiko. Stufe 5 umfasst 60- bis 64-Jährige und weitere Berufsgruppen. Zur Stufe 6 gehören Personen unter 60 Jahren.

Seit dem 25. Februar gibt es Impf-Termine für das Personal in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen. Aktuell können Personen, die in die Gruppe 2.1 fallen und unter 65 Jahre alt sind, zusätzlich zur Gruppe 1 einen Termin bekommen. Ab 1. März wird die Terminvergabe für unter 65-Jährige der Gruppe 2.2 geöffnet.

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