Erfurt. Sind bald alle Impfungen auf der Chipkarte gespeichert? Denn schließlich erfolgt ohne Chipkarte auch keine Impfung. Wir haben nachgefragt.

In der Corona-Pandemie erreichen uns viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworten.

Können nicht alle Impfungen, die man im Laufe des Lebens bekommen hat oder bekommt, in einer App oder – noch besser – auf der Chipkarte der Krankenkassen gespeichert werden?

Es antwortet Andreas Deffner vom Bundesministerium für Gesundheit: Das ist in der Tat vorgesehen und in Vorbereitung. Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte als Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte – also der Chipkarte der Krankenkasse – sollen ab dem 1. Januar 2022 auch Impfungen abgelegt werden können. Versicherte haben dann die Möglichkeit, sämtliche Impfungen dort abzulegen. Wer die zurückliegenden Impfungen dann nachträgt, ist noch nicht entschieden.

Müssen die Arztpraxen Impfdosen für die Zweitimpfung zurückhalten?

Nein, das ist derzeit nicht vorgesehen. Die Praxen müssen die Termine entsprechend planen und dann die benötigten Dosen für die Zweitimpfungen bestellen. Dafür gibt es gesonderte Rezepte. Bestellungen für Zweitimpfungen werden bei der Verteilung auf die Arztpraxen bevorzugt berücksichtigt, damit die in der Impfverordnung vorgegebenen Impfintervalle eingehalten werden können.

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