Meiningen. Im Kreis Schmalkalden-Meiningen ist höchstwahrscheinlich die Geflügelpest ausgebrochen. Das Virus wurde bei toten Hühnern aus einem Betrieb in Bettenhausen nachgewiesen.

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist in einer Hühner- und Entenhaltung die Geflügelpest ausgebrochen. In Laborproben verendeter Hühner sei im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz das Virus der für Vögel hochansteckenden Krankheit nachgewiesen worden, teilte das Landratsamt am Freitag mit. Das nationale Referenzlabor habe dies bestätigt und den Virustyp HPAI H5N1 festgestellt, ergänzte das Thüringer Gesundheitsministerium. Der betroffene Geflügelbestand in Bettenhausen wurde gesperrt, die verbliebenen 24 Tiere seien bereits getötet worden. Laut Ministerium wird vermutet, dass sich die Vögel bei Wildenten in der Nähe infiziert haben.

Per Allgemeinverfügung legte das Landratsamt eine Überwachungs- und eine Schutzzone im Umkreis von zehn beziehungsweise drei Kilometern um die Ausbruchsstelle fest. Darin ist unter anderem geregelt, dass Geflügel mit Ausnahme von Tauben im Stall bleiben muss. Die Maßnahmen gelten vorläufig bis Ende Februar.

Das ist die Vogelgrippe

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    Für Menschen besteht keine unmittelbare Gefahr

    In Thüringen war die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, seit Herbst u.a. im Kreis Weimarer Land und in Jena gemeldet worden. Auch der Landkreis Gotha hatte Mitte Dezember einen Ausbruch gemeldet. Laut Thüringer Gesundheitsministerium war außerdem im Kreis Nordhausen eine infizierte tote Wildgans aufgefunden worden. Nach einer Risikobeurteilung habe das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vor Ort vorerst von weiteren Maßnahmen Abstand genommen.

    Die Krankheit kann durch verschiedene Influenzaviren ausgelöst werden. Die Übertragung geschieht vor allem durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) rief die Menschen in Thüringen deshalb dazu auf, tote oder kranke Wildvögel und deren Fundorte den zuständigen Veterinärämtern zu melden. Diese organisierten das Einsammeln, Beproben und unschädliche Beseitigen verendeter Tiere. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu vermeiden.

    Für Menschen besteht laut Gesundheitsamt Schmalkalden-Meiningen keine unmittelbare Gefahr durch die Tierseuche.

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