Berlin. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Wie die Kontrollen ablaufen und welche Strafen drohen.

  • Die meisten Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden
  • Kontrolliert wird die Austauschpflicht vom Schornsteinfeger
  • Wie kann man sich auf die Kontrolle vorbereiten? Und welche Strafen drohen?

Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Ursprünglich sollte es noch vor der Sommerpause im Plenum zur Abstimmung kommen. Jetzt ist klar: Die zweite und dritte Lesung im Bundestag soll erst im September stattfinden. Für viele Hausbesitzer in Deutschland geht damit die Ungewissheit weiter. Millionen Eigentümer erreichen mit ihrer Heizung in den kommenden Jahren die Altersgrenze von 30 Jahren – das Stichwort ist hier die Austauschpflicht.

Die Austauschpflicht für alte Heizungen wurde noch von der Großen Koalition unter Angela Merkel beschlossen. Viele Gas- und Ölheizungen müssen ab einem Alter von 30 Jahren verpflichtend ausgetauscht werden. Jedoch gibt es eine Reihe von Ausnahmen von der Austauschpflicht – etwa für Heizkessel mit der Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik. Dennoch können einige Haushalte schon ab 2024 betroffen sein. Aufschieben sollte man den Heizungstausch nicht – den deren Einhaltung wird kontrolliert.

Heizung über 30 Jahre alt: Austauschpflicht beachten – wie die Einhaltung kontrolliert wird

Konkret sind dafür die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger zuständig – das Wirtschaftsministerium spricht gegenüber unserer Redaktion von einer "unbürokratischen" Ausgestaltung. Meist werde kein rechnerischer Nachweis benötigt. "Stattdessen soll es eine vorab definierte Reihe von Möglichkeiten zur Umsetzung geben", sagte Susanne Ungrad, Pressereferentin im Wirtschaftsministerium.

Austauschpflicht – wichtigste Fakten im Überblick:

StichwortDefinition
GesetzEnergieeinsparverordnung (EnEV) und Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
AustauschpflichtHeizkessel – die vor 1985 installiert wurden – müssen in der Regel ausgetauscht werden.
AusnahmenNiedertemperatur- und Brennwertkessel / Heizungen in denkmalgeschützten Gebäuden / Anlagen mit einer Nennleistung unter 4 kW / seit 2002 wohnhafte Eigentümer
ZielEnergieeinsparung und Reduzierung der CO2-Emissionen
FörderungenÜber KfW und Förderungen über Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für klimafreundliche Systeme
Maßnahmen nach AustauschOptimierung der Heizungsanlage / Einsatz erneuerbarer Energien / Verbesserung der Gebäudedämmung
Konsequenzen bei NichtbeachtungBußgeld bis zu 50.000 Euro
BeratungEnergieberater / Schornsteinfeger / Heizungsbauer

Doch was sind das für Optionen? Das haben wir den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gefragt. Ein Sprecher erklärte gegenüber unserer Redaktion, dass in den allermeisten Fällen die Überprüfung der Austauschpflichtunbürokratisch über die "Vermutungsregelung" ablaufe. Das bedeutet: Bei der nächsten planmäßigen Wartung schätzt der Schornsteinfeger die Lage vor Ort ein.

Schornsteinfeger prüft die Austauschpflicht: Brancheninsider erklärt – wie es genau abläuft

Ist neben der alten Gas- oder Ölheizung noch eine regeneratives System in Betrieb, wird es etwas komplexer. Ein Beispiel: Neben einer alten Gasheizung betreibt ein Haushalt eine Wärmepumpe – somit ist der regenerative Anteil gegeben. Dieser soll ab 2024 nach Plänen der Ampel auch für neue Gas- und Ölheizungen jünger als 30 Jahre gelten. "Im genannten Fall muss die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent des Wärmebedarfs decken", sagte der Sprecher des Schornsteinfegerhandwerks. Kann der Schornsteinfeger das vor Ort vermuten, hat sich die Sache erledigt.

Eine Ölheizung: Ab 2027 dürften die Kosten für fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas stark steigen.
Eine Ölheizung: Ab 2027 dürften die Kosten für fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas stark steigen. © dpa | Carsten Koall

Wird ausschließlich mit einer Gas- oder Ölheizung geheizt, muss der Schornsteinfeger nur auf das Alter der Heizung schauen. Ist die eigene Gas- oder Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen? Auch Verbraucher können das Alter ihrer Heizung leicht bestimmen – dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. In größeren Gebäudekomplexen mit diversen Heizungsanlagen kann der Schornsteinfeger auch einen Energieberater mit einem Gutachten beauftragen und anhand dessen sein Urteil fällen.

Heizung wird trotz Austauschpflicht weiter genutzt: Bußgelder drohen – so teuer kann es werden

Und wenn jemand die Austauschpflicht nicht beachtet? "Dann sprechen wir zunächst mit den Eigentümern darüber. Die Bestätigung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen", erklärt der Sprecher vom Schornsteinfegerhandwerk. Natürlich gebe es Eigentümer, die sich nicht an die Auflagen halten oder diese ablehnen. "In solchen Fällen informieren die Schornsteinfeger die untere Behörde." Lokal kann das etwa die Baubehörde sein – je nachdem, was für eine Instanz im jeweiligen Bundesland zuständig ist.

Hier wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. Bei Verstößen sind laut aktuellem Gebäudeenergiegesetz schon jetzt bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich. Umso mehr lohnt es sich, Informationen über das Alter der eignen Gas- oder Ölheizung einzuholen. Ein guter Zeitpunkt dafür ist der nächste Besuch vom Schornsteinfeger. Auch Verbraucherzentralen und Energieberater sind gute Ansprechpartner und können bei der Suche nach einer Alternative zur Gas- oder Ölheizung unterstützen.