Berlin. Bus- und Bahnfahren wird demnächst aufwendiger: Mitfahren darf nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Die Kontrolle der Belege wird nicht einfach.

"Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis" - so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Masken mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis.

Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus nur, wer per Impfpass, Bescheinigung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.

Start wohl ab Mittwoch

Noch steht nicht ganz fest, ab wann 3G in Bussen und Bahnen gilt. Die Bundesregierung geht von Mittwoch (24. November) aus. Es hängt aber auch davon ab, wann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Infektionsschutzgesetz unterzeichnet. Mit einem Inkrafttreten sei nicht vor Mitte der Woche zur rechnen, hieß es aus dem Präsidialamt.

Ausnahmen für Kinder

Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.

Tests

Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden - vor allem wenn man Bus oder Bahn braucht, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Mindestens einen kostenlosen "Bürgertest" pro Woche gibt es an den Teststationen. Wer darüber hinausgehend Tests bezahlt, ist offen.

Kontrollen im Nahverkehr

Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen - trotz aller Warnungen, ihre Mitarbeiter seien keine 3G-Polizei.

"Die Verkehrsunternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsämter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können", hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. "Gleichzeitig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleure bei der Umsetzung dieser schwierigen hoheitlichen Aufgabe."

So haben die hessischen Verkehrsverbünde schon stichprobenartige Kontrollen mit der Polizei und den Ordnungsbehörden vereinbart. Der Chef des Rhein-Main-Verkehrsverbunds, Knut Ringat, appellierte auch an die Eigenverantwortung - ähnlich wie Tempolimits, an die sich auch ohne lückenlosen Kontrolle die meisten halten.

Deutsche Bahn

Fahrgäste in Fern- und Regionalzügen sowie in Bussen und Straßenbahnen müssen im Kampf gegen das Coronavirus von diesem Mittwoch (24. November) an geimpft, genesen oder getestet sein. Die Deutsche Bahn kündigte entsprechende Kontrollen der sogenannten 3G-Regel an. Diese sollen stichprobenartig vom Sicherheits- und Kontrollpersonal durchgeführt werden, teilte der Konzern mit.

Kontrolliert werde dabei nur während der Fahrt und nicht etwa beim Einstieg. Die 3G-Regel gelte nur für die Züge, nicht für Bahnhöfe und Bahnsteige. Wer im Zug keinen Nachweis vorweist, muss am nächsten Halt aussteigen. Dort können die Kontrolleure auch die Bundespolizei um Unterstützung bitten.

"Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant", hieß es. Sollten Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden müssen, weil sie die sogenannten 3G-Regeln nicht befolgten, könnten die Beschäftigten die Bundespolizei um Unterstützung bitten.

Infektionsrisiko

Mit Maske sei die Gefahr, Covid zu bekommen, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo, betonen die Verkehrsunternehmen seit Beginn der Pandemie und verweisen auf Studien. Der Virologe Christian Drosten dämpfte zuletzt die Erwartungen an 3G im Verkehr. Man sei in einer Hochinzidenz-Zeit und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte ein substanzielles Risiko hätten, unerkannt infiziert zu sein. Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt.

Taxis

Dort gibt es keine Zugangsbeschränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichtert, dass die Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertifikate überprüfen müssen. "Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G", sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen.

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