Erfurt/Gera. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Tipps zum pünktlichen Versand und was im Falle einer ausstehenden Lieferung passiert.

Weihnachtsgrüße sollten spätestens morgen im Postkasten landen, damit sie noch pünktlich ankommen. Anbei wichtige Tipps von Dirk Daubenspeck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Wann sollte ich Weihnachtspost spätestens aufgeben?

Hermes nennt als Stichtag für Briefe und Postkarten den 21. Dezember, DHL, DPD und GLS geben den 22. Dezember an.

Kann ich etwas tun, damit meine Sendung sicher ankommt?

Name und Adresse sollten vollständig und gut lesbar sind. Alte Barcodes sollten entfernt oder überklebt werden. Verzichten Sie auf Bänder und Schleifen. Und vergleichen Sie die Paketdienstleister: Unterschiede gibt es nicht nur im Preis, sondern auch beim Service. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurückgeht.

Wir haben eine teure Spielekonsole bestellt und sind in Vorkasse gegangen. Bisher wurde sie nicht geliefert. Was können wir tun?

Setzen Sie dem Händler eine 14-tägige Frist zur Lieferung. Buchen Sie die Zahlung keinesfalls kommentarlos zurück. Reagiert der Anbieter nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. Grundsätzlich raten wir: Finger weg bei Vorkasse! Wo möglich, sollten Sie immer per Rechnung oder Lastschrift bezahlen.

Wir wollen den Enkeln Geld schicken. Ist ein Brief sicher?

Ein gewöhnlicher Brief ist nicht versichert, ein etwas teurerer Wertbrief schon. Die Deutsche Post ersetzt Bargeld bis zu 100 Euro. Wertgegenstände, Gutscheine oder Eintrittskarten sind im Wertbrief sogar bis zu 500 Euro versichert. Auch hier müssten Sie im Zweifel beweisen, was drin war. Pro Tag dürfen Sie einem Empfänger nur einen Wertbrief senden.