Erfurt. Die Preisbremse greift erst bei höheren Tarifen.

Immer wieder erreichen uns Ihre Fragen, die wir gern mit Experten beantworten.

Ein Leser fragt: Ich habe günstige Verträge für Strom und Gas mit Preisgarantie bis Ende 2023. Erhalte ich die Einmalzahlung im Dezember? Was passiert mit meinem Vertrag, wenn die Preisbremsen kommen?

Dazu Claudia Kreft, Fachberaterin Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen: Unabhängig von Ihrem günstigen Vertrag erhalten auch Sie die Dezember Soforthilfe für Gas. Die geplanten Preisbremsen beeinflussen lediglich die Preise. Die Verträge an sich, laufen wie gewohnt weiter, es sei denn Sie oder der Anbieter kündigen den Vertrag. Preisgarantien sind grundsätzlich einzuhalten.

Die Strompreisbremse soll ab Januar 2023 den Arbeitspreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Spätestens März 2023 soll die Gaspreisbremse den Arbeitspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen für ein bestimmtes Verbrauchskontingent von 80 Prozent gelten. Liegt Ihr im Vertrag garantierter Arbeitspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde Strom, zahlen sie weiterhin diesen günstigen Preis. Liegt ihr garantierter Preis über 40 Cent, greift die Strompreisbremse. Das gleiche gilt für Gas: liegt Ihr garantierter Preis unter 12 Cent zahlen Sie weiterhin diesen niedrigen Preis. Liegt der Preis über 12 Cent, soll die Gaspreisbremse greifen.

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