Erfurt. Egal ob gesprungenes Handydisplay, defekte Waschmaschine oder Computer: Der beliebte Reparaturbonus geht in die zweite Runde. Das sollten Verbraucher beachten.

Die Reparatur von Elektrogeräten wird von Dienstag an in Thüringen wieder gefördert. Im Rahmen des Programms "Reparaturbonus 2.0" können Verbraucherinnen und Verbraucher bis zur Hälfte der Reparaturkosten erstattet bekommen, höchstens jedoch 100 Euro im Jahr, wie das Umweltministerium und die Verbraucherzentrale am Montag mitteilten.

Nach dem Erfolg des "Reparaturbonus 1.0" werden zwei Neuerungen eingeführt: Die Reparaturen können auch in sogenannten Repair-Cafés in Auftrag gegeben werden; die Anträge für den Bonus werden jetzt online an die Verbraucherzentrale Thüringen gestellt.

Ersatzteile für Selbst-Reparatur werden bezuschusst

In den Repair-Cafés und -initiativen können Verbraucher eine Reparatur selbstständig ausführen. Den Bonus gibt es hier nicht auf die Reparaturleistung an sich, die in der Regel zusammen mit ehrenamtlichen Helfern erfolgt. Gefördert wird vielmehr der Kauf des nötigen Ersatzteils mit 50 Prozent der Rechnungssumme.

Das Ersatzteil müsse meist selbst gekauft und ins Repair-Café mitgebracht werden. Weil die Kosten für die benötigten Ersatzteile häufig niedrig seien, wurde die Mindest-Rechnungssumme auf 25 Euro festgelegt.

50 Euro Mindestsumme

Für Reparaturen in Werkstätten, in Elektronik-Fachmärkten oder bei Kundendiensten gilt hingegen, dass die Rechnungssumme mindestens 50 Euro brutto betragen muss, um den Bonus erhalten zu können. Der Höchstbetrag für die Erstattung liegt bei 100 Euro pro volljährigem Verbraucher und Jahr. Das Förderprogramm hat ein Volumen von 600.000 Euro.