Berlin. Für 2024 wird in diesem Jahr wohl kein Haushalt mehr beschlossen. Droht jetzt der Shutdown? Die wichtigsten Begriffe zum Thema.

Was ist der Bundeshaushalt?

Der Bundeshaushalt ist so etwas wie der finanzielle Fahrplan des Bundes. In ihm sind alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes für ein Jahr aufgeführt. Es wird also vorab vereinbart, wie viel Geld ausgeben wird und wofür. Dabei muss auch festgehalten werden, woher das eingeplante Geld stammt. Darunter sind Steuern, sonstige Einnahmen und Kredite. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen durch Steuern und Gebühren, werden neue Schulden gemacht, bis sich Einnahmen und Ausgaben die Waage halten. 2023 betrug der Bundeshaushalt mehr als 475 Milliarden Euro.

Was ist eine Haushaltssperre?

Ausgaben und Einnahmen des Bundes müssen sich die Waage halten. Jedoch können Ausgaben unerwartet steigen oder Einnahmen ausbleiben. Etwa, wenn weniger Steuern eingenommen werden als erwartet oder die Kosten für ein Vorhaben explodieren. Das gefährdet dann den Haushalt. In diesem Fall kann der Bundesfinanzminister eine Haushaltssperre verhängen und so die Auszahlung von Geldern blockieren. Dabei wird zwischen einer Ausgabensperre und Sperrvermerken entschieden. Bei einer Ausgabensperre kann die Bundesregierung im Einzelfall entscheiden, ob ein Vorhaben finanziert wird oder nicht. Diese Haushaltssperre kann sich auf Teile des Haushalts oder den gesamten Haushalt beziehen.

Das Finanzministerium von Christian Lindner (FDP) hat die Notbremse gezogen und eine Haushaltssperre verhängt.
Das Finanzministerium von Christian Lindner (FDP) hat die Notbremse gezogen und eine Haushaltssperre verhängt. © DPA Images | Christoph Soeder

Was heißt Verpflichtungsermächtigung?

Ein Haushalt gilt generell für ein Jahr. Das kann aber zum Problem werden, wenn beispielsweise ein Ministerium eine Investition tätigen will, die auf mehrere Jahre angelegt ist. Soll zum Beispiel eine neue Autobahn gebaut werden, geht das Verkehrsministerium Verpflichtungen ein, die erst in kommenden Jahren Kosten oder eine Auszahlung nach sich ziehen. Das darf das Ministerium aber nur, wenn es dafür eine Verpflichtungsermächtigung hat. Verpflichtungsermächtigungen sind also so etwas wie frühzeitige Zugriffe auf spätere Haushalte.

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Dabei ist wichtig, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann erteilt werden dürfen, wenn sicher ist, dass in den kommenden Haushaltsjahren, in denen die Zahlungen fällig werden, genug finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da der Haushalt 2024 offenbar nicht mehr beschlossen werden kann, steht die Bundesregierung vor einem Problem. Für das nächste Jahr ist schlicht nicht geklärt, wie viel Geld in der Kasse ist. Nach derzeitigem Stand sieht es so aus, dass der Bundestag erst im Januar 2024 zur Haushaltswoche zusammenkommen kann. Bis dahin muss eine sogenannte vorläufige Haushaltsplanung gelten.

Was ist eine vorläufige Haushaltsplanung?

Grundsätzlich kann eine Bundesregierung nur dann Geld ausgeben, wenn sie über einen parlamentarisch beschlossenen Haushalt verfügt. Tut sie das nicht, hat sie kein Geld und kann weder Löhne oder Sold zahlen noch kann sie Verbindlichkeiten bedienen, also etwa Kredite. Es droht: der Shutdown, ein Zusammenbruch des Staates.

Um das abzuwenden, räumt das Grundgesetz in Artikel 111 einer Bundesregierung das Recht zur vorläufigen Haushaltsplanung ein. Dafür ist ein Rahmen vorgeben. Es dürfen nur Ausgaben getätigt werden, „die nötig sind“. Dazu gehören Ausgaben,

  • um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
  • um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen,
  • um Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden sind.

Artikel 111 legt zudem fest, wie viel Geld sich eine Bundesregierung für eine vorläufige Haushaltsplanung „pumpen“ darf. Ein Viertel der Endsumme des abgelaufenen Haushaltsplanes dürfe „im Wege des Kredits flüssig“ gemacht werden, heißt es in Absatz 2.

So ein Fall tritt in Deutschland meist alle vier Jahre ein. In Jahren mit einer Bundestagswahl kann kein Haushaltsplan beschlossen werden, da der neue Bundestag nicht den Haushaltsplan des alten beschließen darf. Die neue Bundesregierung muss mit einem vorläufigen Haushaltsplan arbeiten, bis das Parlament einen gesetzmäßigen Haushalt beschlossen hat.

Was ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF)?

Der KTF ist ein Sondervermögen, mit dem der Bund die Energiewende und Klimaschutzmaßnahmen finanzieren will. Darunter fallen zum Beispiel energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der erneuerbaren Energien. Insgesamt waren dafür 211,8 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 eingeplant – rund 57,6 Milliarden Euro allein für 2024. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch Mitte November geurteilt, dass Teile der Finanzierung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

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Was ist die Schuldenbremse?

Anlässlich der Haushaltslücke fordern mehrere Politiker die Aufweichung der Schuldenbremse. Damit wird ein Gesetz bezeichnet, das vorschreibt, wie viele Schulden Bund und Länder zur Finanzierung ihrer Vorhaben machen dürfen. Die Schuldengrenze wurde 2009 eingeführt. Sie schreibt vor, dass Deutschland jedes Jahr neue Schulden bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes machen darf. Die Schuldenbremse ist in Artikel 109 des Grundgesetzes verankert. Um sie zu ändern – oder abzuschaffen – bräuchte es damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.

Was ist die Bereinigungssitzung?

Nachdem die Bundesregierung den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beschlossen hat, geht dieser Entwurf an Bundestag und Bundesrat. Im Bundestag berät dann der Haushaltsausschuss über diesen Plan. Im Ausschuss sitzen Abgeordnete aller im Parlament vertretener Parteien. Die abschließende Sitzung des Haushaltsausschusses nennt man Bereinigungssitzung. Hier werden letzte Detailfragen zum Haushalt geklärt, bevor dieser zur Abstimmung ins Parlament wandert.