Sonnenstein. Nach dem Fund eines vermutlich illegal geschossenen Luchses im Eichsfeldkreis hat der Naturschutzbund (Nabu) Strafanzeige gestellt.

Die Anzeige sei wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz sei bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und der Kriminalpolizei Nordhausen erstattet worden, teilte der Nabu am Freitag mit. Das Gesetz verbiete das Töten von besonders streng geschützten Arten und von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund. Der getötete Luchs war vor etwa zwei Wochen bei Jützenbach gefunden worden.

Erste Untersuchungen am Leibniz-Institut für Zoologie und Wildtierforschung in Berlin hatten nach Angaben des Thüringer Umweltministeriums ergeben, dass das Tier in Folge eines Schusses verendet war. Kurz nach dem Fund war bereits festgestellt worden, dass dem Luchs ein Vorderbein fehlte und dass er stark abgemagert war. Der Nabu forderte eine schnelle Aufklärung.

Der Luchs steht unter anderem auf der Liste der streng geschützten Arten in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Durch den hohen Schutzstatus ist das Töten dieser Tiere eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

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