A71. Bei einer Kontrolle auf einem Parkplatz der A71 hat die Polizei eine unfassbare Entdeckung gemacht: Bei 40 Grad verbrachte ein Fahrer seine Ruhezeit ausgerechnet in der Mini-Schlafkabine.

Am Sonntag ist ein Transporter-Gespann auf dem Parkplatz Thüringer Wald Süd der A71 kontrolliert worden. Der Fahrer hatte dort seine verlängerte Wochenruhezeit (mehr als 45 Stunden Ruhezeit) in seinem Fahrzeug verbracht - bei Außentemperaturen von knapp 40 Grad in der kleinen Schlafkabine sicher kein angenehmes Unterfangen.

Der Mann wollte seine sogenannte verlängerte Ruhezeit auf dem Parkplatz verbringen. Dabei dürfen sich die Fahrer für mindestens 45 Stunden nicht hinters Steuer setzen.
Der Mann wollte seine sogenannte verlängerte Ruhezeit auf dem Parkplatz verbringen. Dabei dürfen sich die Fahrer für mindestens 45 Stunden nicht hinters Steuer setzen. © Autobahnpolizeiinspektion

Aufgrund dieser widrigen Bedingungen verstößt der Unternehmer der Transportfirma gegen die Regelung im Art. 8 der EU VO 561/2006, die besagt, dass der Unternehmer für eine angemessene Schlafgelegenheit außerhalb des Fahrzeuges bei der verlängerten Wochenruhezeit zu sorgen hat. Dies dient dem Schutz und der Fürsorge des Arbeitnehmers.

Der Fahrer war nach Kontrolle und Erläuterung der Vorschrift, die er nicht kannte, sehr erfreut. Der Unternehmer hingegen musste eine Sicherheitsleistung von knapp 800 Euro hinterlegen, bevor die Fahrt fortgesetzt werden durfte.

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