Erfurt . Das Territorium der Wölfin erstrecke sich scheinbar über drei Bundesländer.

Eine bislang nur im Wartburgkreis als beheimatet vermutete Wölfin gilt nun auch in der hessischen Rhön als sesshaft. Die Fähe mit dem Laborkürzel GW1422f sei seit 2019 wiederholt, aber nur wenige Male in der Rhön nachgewiesen worden, teilte das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am Dienstag in Wiesbaden mit. Bisher sei die Wölfin nur in Thüringen als sesshaft eingestuft gewesen, doch habe sie nachweislich mindestens zweimal die Landesgrenzen passiert, nämlich zwischen Hessen und Thüringen sowie zuletzt die Grenze zu Bayern. Das Territorium des Tieres erstrecke sich somit über drei Bundesländer. In Hessen gelte die Fähe nun rückwirkend seit 2019 als ansässig.

Den ersten Nachweis des Tieres gab es den Angaben zufolge im Oktober 2019 in der hessischen Rhön bei Poppenhausen. Für Hessen blieb dies bisher der einzige Beleg dieses Tieres, das aus dem Wolfsrudel «Göritz/Klepzig» in Brandenburg stamme. Allerdings sei die Wölfin im Februar 2020 auch in Thüringen erfasst worden und dort im Folgejahr erneut. Thüringen habe GW1422f daraufhin als sesshaft erklärt, das entsprechende Territorium erhielt die Bezeichnung Zella/Rhön.

Ein Wolf gelte dann als territorial, wenn er in einem bestimmten Gebiet mindestens zweimal im Abstand von sechs Monaten genetisch erfasst wird, erläuterte das HLNUG. Im Herbst 2021 erfolgte schließlich die vierte genetische Bestätigung der besagten Wölfin, und zwar in Bayern am 30. Oktober 2021. Anlässlich dieser zeitlich weit auseinanderliegenden vier genetischen Nachweise derselben Wölfin hätten sich die drei betroffenen Bundesländer gemeinsam mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf beraten und beschlossen, die Wölfin rückwirkend auch in Hessen seit dem Monitoringjahr 2019/2020 länderübergreifend als sesshaft einzustufen.

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