Berlin/Hamburg. Greift der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden auch bei einer Sturmflut? Die Antwort ist ernüchternd. Ein Experte klärt auf

Extremunwetter wie Starkregen oder die jetzt angekündigte Sturmflut an der Ostsee können an Gebäuden in kurzer Zeit immense Schäden verursachen. Bei einer Sturmflut drückt der Wind die Wassermassen in Küstennähe, wo hohe Wasserstände die Folge sind. Je nach Intensität kann es zu Überschwemmungen kommen. Straßen oder Gebäude in Küstennähe sind besonders betroffen. Doch wer kommt für mögliche Schäden auf?

Aktuell informiert:Die Entwicklungen rund um die Sturmflut im Liveblog

Schäden nach der Sturmflut: Zahlt die Versicherung? Experte gibt klare Antwort

Zunächst denkt man an die Wohngebäude-, Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung. Schließlich sind Hochwasserschäden Elementarschäden und sollten über die Versicherung abgedeckt sein. Doch Vorsicht: Der sehr allgemeine Begriff Überschwemmung muss differenziert werden. Der Versicherungsschutz greift allgemein, wenn ein Gewässer wie ein Fluss oder Bach über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird.

„Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz“, sagt Philipp Wolf von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Nicht versichert sind dagegen Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Kommt das Wasser von unten ins Mauerwerk, besteht der Verbraucherzentrale zufolge in der Regel kein Versicherungsschutz.

Versicherung zahlt nicht bei Sturmflut-Schäden – Was Hausbesitzer tun können

In Bezug auf eine Sturmflut beutetet das: Kommt es zu einer Überschwemmung und eine Versicherung kann nachweisen, dass die Schäden darauf zurückzuführen sind, gehen Hausbesitzer im schlimmsten Fall leer aus. In der Praxis besteht meist das Problem der Beweisführung – heißt: Am Ende lässt sich nicht mehr eindeutig nachweisen, in welcher Weise ein Schaden an einem Haus durch das Grundwasser entstanden ist, da bei einem Unwetter oft mehrere Wetterextreme einhergehen.

Doch warum überhaupt die Differenzierung? Die kurze Antwort: „Für die Versicherungen ist das Risiko zu groß und zu teuer“, sagt Wolf. Sie müssten das Risiko berechnen und im Falle einer Sturmflut für alle dadurch entstandenen Schäden aufkommen – und am Ende dafür auch Kapital bereithalten. Doch was können potenziell gefährdete Hausbesitzer nun tun? Naheliegend ist eine separate Versicherung explizit gegen Sturmfluten.

Schutz vor Sturmflut: Abdichtung, Barrieren und Co. – Diese Optionen gibt es

Laut Wolf gibt es eine solche Versicherung mit Sicherheit auch. „Die Frage ist nur, wie teuer es wird, wenn man direkt an der Küste wohnt.“ Eine andere Möglichkeit sind präventive Schutzmaßnahmen. Keller etwa können abgedichtet werden, um das Eindringen von Wasser durch Lichtschächte und Kellerabgänge zu verhindern. Dabei bieten sich etwa wasserdruckdichte Türen und Fenster an, die meist auch einen hohen Einbruchsschutz aufweisen.

Auch Hauswände und Eingänge kann man absichern, indem man etwa Stufen, Schwellen, Bodensenken oder Ähnliches als Barriere einsetzt. Schon beim Gebäudebau oder einer Sanierung gibt es einiges zu beachten. Gerade bei wassernahen Gebäuden kann auch das Zuziehen eines Fachmanns für Hochwasser- und Überschwemmungsschutz sinnvoll sein. Langfristig hoffen Verbraucherschützer aber auf ein Umdenken im Versicherungswesen.

Versicherung gegen Elementarschäden: Verbraucherschützer mit klarer Forderung

Die Verbraucherzentralen setzen sich etwa für eine allgemeine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ein. „Hier könnten etwa auch Schäden durch Sturmfluten zur Sprache kommen“, erklärte Wolf. Ein Vorteil wäre, dass sich die Kosten auf mehr Haushalte verteilen und es dadurch für den Einzelnen nicht zu teuer wird. Primär sei dabei der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.