Nordhausen. Das Nordhäuser Amtsgericht beschäftigt sich mit weiteren Fällen von Impfverweigerern aus dem Gesundheitswesen, die während der Corona-Pandemie gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben sollen.

Vor dem Nordhäuser Amtsgericht sind weitere Verhandlungen gegen Betroffene aus dem Gesundheitswesen geführt worden, die während der Corona-Pandemie gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben sollen.

Die Angestellten versäumten es, bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorzulegen beziehungsweise eine Bescheinigung darüber, dass sie genesen sind. Weil sie die Frist verstreichen ließen, wurde ein Bußgeld von 250 Euro verhängt. Die Mitarbeiter legten Widerspruch ein.

Ein Betroffener muss nun ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen. „Bei ihm gab es nur einen oberflächlichen Kontakt zu Patienten“, begründete ein Gerichtssprecher die Entscheidung. In zwei weiteren Fällen sei noch nichts entschieden worden.

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