Erfurt. Gaffer gab es nach dem Unfall viele, doch wirklich Auskunft zum Unfall geben, das kann kaum jemand.
Die Polizei hat nach wie vor keinen neuen Erkenntnisse zu dem tödlichen Straßenbahnunfall Ende Juni in der Tschaikowskistraße. „Wir bitten dringend darum, dass sich mögliche Zeugen bei uns melden“, sagt Polizeisprecherin Julia Neumann auf Anfrage unserer Zeitung. Noch immer konnte nicht nachvollzogen werden, wie es zu dem Unglück kam. Eine 83-jährige Frau aus Erfurt war am 28. Juni zwischen die Triebwagen geraten.
Nach dem Unfall eilten sofort Passanten zu der Frau, um Erste Hilfe zu leisten. Rettungskräfte versuchten erfolglos, die Frau zu reanimieren. Die Evag schickte einen Betreuer zu dem Straßenbahnfahrer, auch ein Seelsorger wurde hinzugezogen.
Laut Polizei war es der erste Straßenbahnunfall an dieser Haltestelle. Während der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen hatte die Polizei den Unfallort abgesperrt. „Die Kollegen wurden massiv behindert, etwa 20 bis 30 Personen ignorierten die Absperrung“, hatte Julia Neumann nach dem Unfall kritisiert.
Manche Passanten hätten mit ihren Handys Foto- und Videoaufnahmen gemacht
Aufgrund der Einsatzlage sei es nicht möglich gewesen, deren Personalien aufzunehmen. Manche Passanten hätten gar mit ihren Handys Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Die Polizeisprecherin machte damals ganz klar deutlich, dass es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.
Denn im Paragraf 201 des Strafgesetzbuches heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, oder eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt.“
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